Erstkontakt & Vertraulichkeit:
Da ein echter strategischer Dialog tief in die Interna einer Institution eingreift, schütze ich sowohl Ihre Daten als auch meine Methodik standardmäßig durch eine gegenseitige Vertraulichkeitsvereinbarung (MUTUAL NDA).
Bitte skizzieren Sie Ihr Anliegen in einer ersten E-Mail kurz und abstrahiert (ohne Nennung sensibler Klarnamen). Nach Sichtung klären wir das weitere Vorgehen und den Rahmen für ein vertrauliches Gespräch.
Direkter Kontakt:
E-Mail: M.Noack@Lumina-Steering.de
Muster: Gegenseitige Vertraulichkeitsvereinbarung (MUTUAL NDA)
Download: Muster: gegenseitige Vertraulichkeitsvereinbarung (MUTUAL NDA)
Zwischen
Lumina-Steering Mathias Noack, Konzeptentwickler & Systemarchitekt [Ihre vollständige Adresse] – nachfolgend „Lumina-Steering“ genannt –
und
[Name des potenziellen Mandanten / Unternehmens / der Institution] [Adresse des Mandanten] [Vertreten durch] – nachfolgend „Mandant“ genannt –
– Lumina-Steering und der Mandant nachfolgend gemeinsam die „Parteien“ oder einzeln die „Partei“ genannt –
PRÄAMBEL
Die Parteien beabsichtigen, in strategische Gespräche über eine mögliche Zusammenarbeit, Projektentwicklung oder Mandatsvergabe im Bereich der institutionellen Strukturierung, Konzeptentwicklung oder des Konfliktmanagements (nachfolgend „Zweck“ genannt) einzutreten. Im Rahmen dieser Sondierung und einer etwaigen späteren Zusammenarbeit werden die Parteien einander sensible, geschäftskritische und urheberrechtlich geschützte Informationen offenlegen. Diese Vereinbarung regelt den streng vertraulichen Umgang mit diesen Informationen.
§ 1 DEFINITION DER VERTRAULICHEN INFORMATIONEN
(1) „Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser Vereinbarung sind sämtliche Informationen (ob schriftlich, mündlich, digital oder in sonstiger Form), die eine Partei (die „offenlegende Partei“) der anderen Partei (der „empfangenden Partei“) im Rahmen des Zwecks übermittelt. (2) Dies umfasst für den Mandanten insbesondere, aber nicht ausschließlich: Finanzdaten, Bilanzen, interne Konflikte, historische Eigentumskonstrukte, Fusionsabsichten, Mitarbeiterdaten sowie juristische und strategische Interna. (3) Dies umfasst für Lumina-Steering insbesondere, aber nicht ausschließlich: Eigens entwickelte Lösungsarchitekturen, methodische Konzepte, Skizzen (z. B. zu Transformation, Governance oder Eigentumsheilung), Strategiepapiere, Netzwerk-Kontakte und spezifische Verhandlungsdesigns.
§ 2 PFLICHTEN DER PARTEIEN
(1) Die empfangende Partei verpflichtet sich, alle Vertraulichen Informationen streng geheim zu halten und sie ausschließlich für den in der Präambel definierten Zweck zu verwenden. (2) Es ist untersagt, die Vertraulichen Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei an Dritte weiterzugeben, zu vervielfältigen oder gewerblich (insbesondere zur eigenen, unabhängigen Umsetzung von Konzepten) zu nutzen. (3) Die Informationen dürfen intern nur denjenigen Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen zugänglich gemacht werden, die diese für den definierten Zweck zwingend benötigen („Need-to-know-Prinzip“) und die ihrerseits an vergleichbare Vertraulichkeitspflichten gebunden sind.
§ 3 AUSNAHMEN VON DER VERTRAULICHKEIT
Die Verpflichtungen aus § 2 gelten nicht für Informationen, für die die empfangende Partei nachweisen kann, dass sie: a) zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits öffentlich bekannt waren, b) der empfangenden Partei vor der Offenlegung bereits rechtmäßig bekannt waren, c) von einem Dritten rechtmäßig und ohne Verschwiegenheitspflicht erlangt wurden, oder d) aufgrund zwingender gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften offengelegt werden müssen (in diesem Fall ist die andere Partei vorab unverzüglich zu informieren).
§ 4 GEISTIGES EIGENTUM UND NUTZUNGSRECHTE (IP-SCHUTZ)
(1) Alle von Lumina-Steering im Rahmen der Vorgespräche oder des Mandats skizzierten Lösungswege, Architekturen und Strategien bleiben geistiges Eigentum von Lumina-Steering. (2) Diese Vereinbarung stellt keine Übertragung von Nutzungsrechten, Lizenzen oder Urheberrechten an den offengelegten Konzepten dar. Der Mandant ist nicht berechtigt, die von Lumina-Steering vorgestellten Architekturen und Konzepte ohne formelle Mandatierung eigenständig oder durch Dritte (z. B. eigene Anwälte/Berater) umsetzen zu lassen.
§ 5 RÜCKGABE UND VERNICHTUNG
Die empfangende Partei verpflichtet sich, auf erste schriftliche Anforderung der offenlegenden Partei oder bei Beendigung der Gespräche sämtliche Dokumente, Datenträger und Kopien, die Vertrauliche Informationen enthalten, unverzüglich zurückzugeben oder unwiederbringlich zu vernichten und dies schriftlich zu bestätigen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben hiervon unberührt.
§ 6 LAUFZEIT
Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt für die Dauer der Gespräche/Zusammenarbeit sowie für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach Beendigung der Gespräche oder des Mandats fort.
§ 7 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. (2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. (3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist der Sitz von Lumina-Steering, soweit gesetzlich zulässig.
Ort, Datum: _________________________________________
Lumina-Steering (Mathias Noack)
Ort, Datum: _________________________________________
[Name des Mandanten]